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Steuernews-TV Juli 2024

Im B2B-Bereich werden mit dem Wachstumschancengesetz ab 2025 elektronische Rechnungen für Unternehmen verpflichtend. Wann eine Rechnung als elektronische Rechnung gilt, welches Format erfüllt sein muss und die Fristen für die Annahme und das Ausstellen von E-Rechnungen erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Umstellung auf E-Rechnungen ab 2025 verpflichtend

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die obligatorische Ausstellung elektronischer Rechnungen für inländische Umsätze zwischen Unternehmen eingeführt.

Eine Rechnung gilt dann als elektronische Rechnung, wenn sie

  • in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt,
  • übermittelt und
  • empfangen wird und
  • die elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Zur Erfüllung des strukturierten elektronischen Formats sind bestimmte EU-Vorschriften einzuhalten. Alle anderen Rechnungen, die nicht in diesem Format übermittelt werden, also beispielsweise Rechnungen im PDF-Format, die per E-Mail versendet werden, gelten als sonstige Rechnungen. Die Annahme einer elektronischen Rechnung ist im B2B-Bereich für alle Unternehmen ab dem 1.1.2025 verpflichtend. Für das Ausstellen obligatorischer E-Rechnungen gibt es Übergangsregelungen.

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